Die Garantiepolitik ist ein Teil der- Servicepolitik und damit Bestandteil des absatzpolitischen Instrumentariums der Unternehmung. Durch Garantiezusagen hinsichtlich der Haltbarkeit oder Funktionsfähigkeit soll der Absatz beeinflußt werden, indem durch Umfang und Frist der Garantiezusagen die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht ausgedehnt wird.
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