Grundnutzen
(Prestigenutzen): Der von Wilhelm Vershofen vorgeschlagenen Einteilung entsprechend wird in der betriebswirtschftlichen Fachliteratur im allgemeinen zwischen dem Grundnutzen oder was im Prinzip dasselbe bedeutet - Gebrauchsnutzen von Produkten und ihrem Zusatznutzen unterschieden. Der durch ein Produkt gestiftete Geltungs- oder Prestigenutzen liegt in dem Zuwachs an Ansehen, das ein Käufer durch den Erwerb und die Nutzung eines prestigebehafteten Produkts zu gewinnen hofft und möglicherweise sogar gewinnt. Es ist also neben der physisch-funktionalen, zweckrationalen Dimension (Gebrauchsnutzen, Grundnutzen) eines Produkts, der ästhetischen Dimension, Erbauungsnutzen, die soziale Dimension eines Produkts, die seinen Geltungsnutzen stiftet. Produkte mit besonders hohem Geltungsnutzen sind Statussymbole.
Zweifellos ergibt sich der Geltungsnutzen eines Produkts nicht einfach aus den Produkteigenschaften selbst und auch nicht immer einfach aus dem in einer Gesellschaft herrschenden Wertesystem, das einzelnen Produkten höheren und anderen Produkten geringeren Geltungsnutzen zuschreibt. Prinzipiell läßt sich Geltungsnutzen auch mit Hilfe von Marketing- und Werbestrategien erzeugen, d.h. durch eine entsprechende Image- oder Leitbildwerbung, die sich vor allem auf die für die Umworbenen relevanten Bezugsgruppen ausrichtet.
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