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Geltungsnutzen

Grundnutzen

(Prestigenutzen): Der von Wil­helm Vershofen vorgeschlagenen Einteilung ent­sprechend wird in der betriebswirtschftlichen Fachliteratur im allgemeinen zwischen dem Grundnutzen oder was im Prinzip dasselbe bedeutet - Gebrauchsnutzen von Produkten und ihrem Zusatznutzen unterschieden. Der durch ein Produkt gestiftete Geltungs- oder Pre­stigenutzen liegt in dem Zuwachs an Ansehen, das ein Käufer durch den Erwerb und die Nut­zung eines prestigebehafteten Produkts zu ge­winnen hofft und möglicherweise sogar gewinnt. Es ist also neben der physisch-funktionalen, zweckrationalen Dimension (Gebrauchsnutzen, Grundnutzen) eines Produkts, der ästhetischen Dimension, Erbauungsnutzen, die soziale Di­mension eines Produkts, die seinen Geltungsnut­zen stiftet. Produkte mit besonders hohem Gel­tungsnutzen sind Statussymbole.
Zweifellos ergibt sich der Geltungsnutzen eines Produkts nicht einfach aus den Produkteigen­schaften selbst und auch nicht immer einfach aus dem in einer Gesellschaft herrschenden Wer­tesystem, das einzelnen Produkten höheren und anderen Produkten geringeren Geltungsnutzen zuschreibt. Prinzipiell läßt sich Geltungsnutzen auch mit Hilfe von Marketing- und Werbestrategi­en erzeugen, d.h. durch eine entsprechende Image- oder Leitbildwerbung, die sich vor allem auf die für die Umworbenen relevanten Bezugsgruppen ausrichtet.

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