regelt seit dem 1. Januar 1988 die zollamtliche Überwachung der Warenbeförderung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) und den Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), bzw. zwischen den EFTA-Ländern untereinander. Es ermöglicht somit die Erfassung der Warenbeförderung im gesamten westeuropäischen Raum; es wird durch die Inkraftsetzung des Zollkodex (ZK) nicht berührt.
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