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Gentlemen's Agreement

formlose, auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Vereinbarung zwischen privaten und/ oder staatlichen Partnern. Man verzichtet dabei auf einen förmlichen Vertrag, um den ansonsten möglicherweise langwierigen Prozess der Vertragsaushandlung und dessen Ratifizierung zu umgehen oder auch um ihn zu überbrücken. Gentlemen\'s Agreements werden freiwillig und ohne Sanktionen bei Nichterfüllung vereinbart, sie werden dennoch regelmässig erfüllt, um dem eigenen Ansehen als seriöser Geschäftspartner nicht zu schaden. Im nationalen Rahmen gibt es im Bereich der Geldpolitik Gentlemen\'s Agreements zwischen der Deutschen Bundesbank und den Kreditinstituten. Als z.B. durch eine "vieljährige Hochdynamik des internationalen Bankgeschäfts" die deutschen Geschäftsbanken eine automatische Zinsanpassung an das ausländische Zinsniveau versuchten, traf die Bundesbank mit den inländischen Banken ein Gentlemen\'s Agreement, nach dem die Kreditinstitute keine automatisch variablen Zinsen anwenden und keine auf DM lautende zinsvariable Anleihen begeben sollten. Ein solches Agreement hätte vertraglich kaum realisiert werden können; die Kreditinstitute kamen dem Wunsch der Bundesbank dennoch entgegen, weil sie damit später für eigene Vorstellungen auch mit einem Entgegenkommen der Bundesbank glaubten rechnen zu können. Bei einem anderen Gentlemen\'s Agreement zwischen der Bundesbank und den Geschäftsbanken aus dem Jahre 1981 ging es um die zeitliche Überbrückung von Regelungen im damals zu novellierenden Kreditwesengesetz. So wurde vereinbart, dass die Geschäftsbanken schon vor Inkrafttreten des novellierten Kreditwesengesetzes freiwillig bestehende Länderrisiken meldeten, oder wie in einem weiteren Agreement sich freiwillig gewissen Verhaltensregeln unterwarfen. Im Jahr 1978 wurde ein Gentlemen\'s Agreement, das die jährliche Einreichung von Prüfungsberichten über das Geschäft der Luxemburger Töchter an die deutsche Bankenaufsicht vorsieht, getroffen. Im internationalen Rahmen gibt es insb. Gentlemen\'s Agreements zwischen staatlichen Organen, z.B. Zentralbanken.               

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