Gesamtwert der Unternehmung ist der Gegenwartswert oder Barwert der Nettoeinzahlungen, die die betreffende Unternehmung nach dem Urteil des Bewertenden künftig erbringen wird.
Problem:
Der Bewertende muß die künftigen Nettoeinzahlungen und die Nutzungsdauer einschätzen können. Er muß ferner den Diskontierungszinssatz i (Kalkulationszinsfuß) in sinnvoller Weise festlegen.
Beispiel:
Eine Unternehmung, deren Nutzung zeitlich unbegrenzt erscheint, erbringt jährlich den Nettobetrag g = 100 000 DM.
Der Kalkulationszinsfuß ist i = 10 %.
Dann gilt:
Gesamtwert der Unternehmung = g x DSF =
g x 1/i = 100 00 / 0,10
Hinweis:
(1) ist der Diskontierungssummenfaktor (DSF) bei unbegrenzter Nutzungsdauer.
(2) Der Gesamtwert der Unternehmung wird häufig auch als Ertragswert oder Zukunftserfolgswert bezeichnet.
Siehe auch: Unternehmungswert
Bewertungskategorien der Unternehmensbewertung, » Bewertungsverfahren der Unternehmensbewertung, Unternehmensbewertung
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