Kreislauf Geschmacksmuster ästhetisch wirkende, gewerbliche Muster (Flächenformen, z.B. Tapete) oder Modelle (Raumformen, z.B. Porzellan- oder Keramikwaren), welche, wenn sie neue und eigentümliche Erzeugnisse sind, durch das Geschmacksmustergesetz zugunsten des Urhebers besonders geschützt sind. Der Urheber hat das ausschliessliche Recht der freien Nachbildung und Verbreitung. Der Schutz umfasst mindestens ein Jahr und höchstens 15 Jahre, gerechnet vom Tag der Anmeldung zur Eintragung in das Musterregister an. Zuständig für die Führung des Musterregisters ist das mit der Führung des Handelsregisters beauftragte Amtsgericht.
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