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Gewerbelehrer

Lehrer, der in gewerblichen Berufen an beruflichen Schulen unterrichtet. Nach den unter- richtlichen Hauptaufgaben unterscheidet man Theorielehrer (für den fachtheoretischen Unterricht) und technische Lehrer (für den fachpraktischen Unterricht; Werkstattunterricht). Als letztere kommen Meister mit berufspädagogischer Zusatzausbildung zum Einsatz. Für Theorielehrer wird ein akademisches Studium an (technischen) Universitäten vorausgesetzt mit dem Abschluss "Diplom-Gewerbelehrer" (z.B. in Baden-Württemberg) oder mit der Ersten Staatsprüfung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen gewerblicher Richtung. Studienvoraussetzung ist eine Berufsausbildung oder ein Betriebspraktikum im gewählten Berufsfeld. Das Studium umfasst erziehungswissenschaftliche, beruflich-fach- wissenschaftliche und fachdidaktische Elemente sowie nach Wahl ein weiteres berufsbezogenes oder allgemeines Fach (z.B. Fremdsprachen, Sport). Die schulpraktische Einführung erfolgt im zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat). Entsprechende Studiengänge gibt es z.B. in Aachen, Bremen, Chemnitz, Darmstadt, Dortmund, Dresden, Essen, Giessen, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Kassel, Kaiserslautern, Magdeburg, München oder Stuttgart.                                              

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