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Gewerke

ist der Anteilsinhaber einer Berg-rechtlichen Gewerkschaft, die von ihm gehaltenen Anteile heißen -Kuxe. Bei erhöhtem Kapitalbedarf kann der Gewerke zur »Zubuße« verpflichtet sein, d.h. er muß Nachschuß leisten. Jedoch steht ihm ein Abandon-Recht zu.

Beteiligter an einer » bergrechtlichen Gewerkschaft.

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