Bei der AG ist nach § 158 Abs. 1 AktG eine Gewinnverwendungsstaffel aufzustellen, soweit sie nicht mit den bilanzbezogenen Veränderungen des Eigenkapitals im Anhang in einem Eigenkapitalspiegel zusammengefaßt wird. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Numerierung um die folgenden Posten zu ergänzen:
1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
3. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
4. Einstellungen in Gewinnrücklagen
5. Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Für die GmbH ist dagegen keine formelle Gewinnverwendungsstaffelvorgesehen.
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