Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Grenznutzen

Nutzenzuwachs (Nutzen) aus der jeweils letzten konsumierten Einheit eines Gutes. Gossensche Gesetze

Grenznutzen ist der Nutzen, den die letzte verbrauchte Einheit eines Gutes stiftet.

Problem:
Der Grenznutzen kann positiv, gleich Null oder negativ sein und hängt von der bisherigen Verbrauchsmenge ab. So wird ein durstiger Zecher
dem ersten Bier einen hohen positiven Grenznutzen zumessen, dem fünften gleichgültig gegenüberstehen (Grenznutzen gleich Null), nach dem zehnten unangenehme Folgewirkungen (Grenznutzen negativ) spüren.

ist ein spezieller Kostenwert in der Kostenwertlehre von Schmalenbach. Der Grenznutzen stellt den Gewinn aus der Verwendung pro Einheit eines Gutes dar, der in der letzten noch realisierbaren Verwendungsart dieses Gutes erzielt werden kann. Diese »letzte noch realisierbare Verwendungsart« ergibt sich durch eine Staffelung der verschiedenen möglichen Verwendungsarten nach den mit der Einheit dieses Gutes erzielbaren Gewinnen. Verwendungsarten mit dem größten Gewinn werden zuerst realisiert. Der Grenznutzen ist immer dann als Wertansatz zu wählen, wenn der betrieblichen Leistungserstellung irgendwelche Hemmnisse entgegenstehen, sei es im Beschaffungs-, Erzeugungs-, Absatz- oder Verwendungsbereich. In diesen Fällen stellt der Grenzgewinn den Betriebswert, also die betriebswirtschaftlich optimale Geltungszahl dar. (Opportunitätskosten)

ist der Zuwachs an Nutzen, der durch Konsum einer weiteren Einheit eines Gutes entsteht. Beispiel: Bei großem Hunger bringt der Konsum eines weiteren Schnitzels eine höhere Bedürfnisbefriedigung (Grenznutzen) als im gesättigten Zustand. Nicht zu verwechseln mit dem Zweitnutzen, vergleiche auch Gossen’sche Gesetze.

In der Wirtschaftssoziologie: Nutzenzuwachs, den ein Individuum erhält, wenn sein gegebener Bestand eines Gutes um eine Einheit erhöht wird. Der Grenznutzen hängt also von der jeweils vorhandenen - oder schon genossenen Menge eines Gutes ab. Das 1. Gesetz von H.H. Gossen (1810-1858) besagt, dass der Grenznutzen mit wachsender Menge oder wachsender Bedürfnisbefriedigung abnimmt. Der Wert eines Gutes für ein Individuum hängt danach von seinem Grenznutzen ab. Nach dem 2. Gossenschen Gesetz wird ein bestimmtes Einkommen so auf die begehrten Güter aufgeteilt, dass für alle Güter der gleiche Grenznutzen erzielt wird. Da auch Einkommenseinheiten ein Grenznutzen zukommt, verhalten sich nach dem 2. Gesetz im Nutzenmaximum des Individuums die Grenznutzen der Güter zueinander, wie sich ihre Preise zueinander verhalten. Grenznutzenbetrachtungen und die Gossenschen Gesetze bilden die Grundlage vieler Theorien der Nachfrage und des Konsums.

  Nutzen, den die letzte verbrauchte Einheit eines Gutes stiftet. Der Grenznutzen eines Gutes hängt ab vom individuellen Bedürfnissystem ( Präferenzen), von der Gütermenge und der Güterqualität (Gossensche Gesetze). Der Grenznutzen eines Gutes lässt sich mathematisch als erste Ableitung der Nutzenfunktion nach dem betreffenden Gut ermitteln. Gemäss der subjektiven Wertlehre bestimmt der Grenznutzen den Wert der Gütereinheit aus einer Menge gleichartiger Güter ( Wertparadoxon).

Nutzen

Die Änderung des Gesamtnut­zens, die sich für eine gegebene Güterkombina­tion bei Erhöhung des Konsums eines Gutes um eine infinitesimale Einheit ergibt, mit anderen Worten die
1. Ableitung der Nutzenfunktion für ein bestimmtes Gut.

Vorhergehender Fachbegriff: Grenzleistungsfähigkeit des Kapitals | Nächster Fachbegriff: Grenznutzen des Geldes



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

Wenn die SZ das „Wir-Gefühl“ vermisst

Eine gespaltene Gesellschaft ist leichter zu kontrollieren, zu manipulieren und zu lenken. Gemeinsam ist man stark, einzeln ist man schwach. Und genauso agiert die Politik auch so wie sie agiert. Schon seit langem. Erst wurden die Familien zersetzt, dann wurden mit den Corona-Zwangsmaßnahmen die Spaltaxt durch die Gesellschaft getrieben und seit kurzem gibt es diese […]

Geheimbericht durchgestochen: Muslimbruderschaft will Frankreich übernehmen

Frankreichs Präsident Macron soll wütend auf Mitglieder seiner Regierung reagiert haben, nachdem ein vertraulicher Bericht über die Ausbreitung der Muslimbruderschaft in Frankreich durchgesickert ist. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Bewegung gezielt versucht, eine fundamentalistische Agenda in Frankreich und Europa voranzutreiben. Ein vertraulicher Bericht über die Muslimbruderschaft, erstellt für das französische Innenministerium, ist […]

Unverblümte Transpropaganda: Neues Portal verleitet Jugendliche zur Geschlechtsänderung

Während wenigstens Teile der westlichen Hemisphäre, vor allem jenseits des Atlantiks, allmählich wieder zur Vernunft kommen und den neosozialistischen woken Wahn abzuschütteln beginnen, breitet sich diese mentale Seuche in Deutschland auch unter der neuen Regierung unvermindert aus. So ging nun vor wenigen Tagen ging das neue Portal “trans-jugend.de” online, das ganz unverblümt Werbung für „Transitionen“ […]
   
 
 

   Weitere Begriffe : Deutscher Hotel- und Gaststättenverband | Tax-CAPM | Mengengerüst der Einzelmaterialpläne

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon