Die Kostenrechnung im Betrieb erfolgt im allgemeinen frei von rechtsverbindlichen Verfahrensgrundsätzen.
Ausnahmen sind die Kalkulationsvorschriften bei öffentlichen Aufträgen aufgrund der Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPöA) mit den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP).
Bei der Ermittlung der Selbstkostenfestpreise, -richtpreise und -erstattungspreise (Selbstkostenpreise) gemäß VPöA/LSP stellt der staatliche Auftraggeber bestimmte Anforderungen an das betriebliche Rechnungswesen, gibt einen Kostenartenkatalog vor und beschreibt Kalkulationsschemata.
Daneben existieren die Empfehlungen zur Kosten- und Leistungsrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), die sich auf den 1971 herausgegebenen Industrie-Kontenrahmen (IKR) stützen und 1988 in Anpassung an die 1986 erfolgte Neufassung des IKR überarbeitet wurden.
Diese Empfehlungen sind zwar nicht rechtsverbindlich; sie sind jedoch für die Ausgestaltung der Kostenrechnung von großer Bedeutung.
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