Abk. für das am 1.1. 1962 in Kraft getretene "Gesetz über Massnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe". Danach sind Kauf- und Pachtverträge von landwirtschaftlichen Behörden zu genehmigen und können untersagt werden, wenn durch den Bodentransfer eine gesunde Verteilung des Bodens stattfände. Durch dieses Gesetz wird es insb. Nichtlandwirten erschwert, Boden zu erwerben.
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