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Gruppenarbeitsverhältnis

besteht, wenn mehrere Arbeitnehmer zu einer Arbeitsgruppe zusammengefaßt werden und gemeinsam eine bestimmte Leistung erbringen. Werden solche Arbeitsgruppen nicht erst unternehmensintern gebildet, sondern schon durch die Arbeitnehmer selbst vor Einstellung, so bestehen zwei Möglichkeiten zur Begründung des Arbeitsverhältnisses: 1. der Arbeitgeber begründet mit jedem Mitglied der Gruppe ein eigenes Arbeitsverhältnis; 2. der Arbeitgeber begründet mit der Gruppe als Gesamtheit das Arbeitsverhältnis; die Gruppe ist als Gesamtheit für das Ergebnis verantwortlich, ihr kann nur als Gesamtheit gekündigt werden.

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