Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Haushaltsrecht

beruht auf dem Haushaltsgrundsätzegesetz, der Bundeshaushaltsrechnung und den Lan- deshaushaltsrechnungen. Es verlangt vor allem die Einhaltung von Haushaltsgrundsätzen in öffentlichen Verwaltungsbetrieben. Das Haushaltsgrundsätzegesetz enthält Rahmenvorschriften, nach denen Bund und Länder ihr Haushaltsrecht regeln müssen. Diese Vorschriften betreffen insb. Aufstellung und Ausführung des Haushalts, Zahlungsverkehr, Buchführung, Rechnungslegung, Prüfung und Entlastung. Auf dieser Grundlage werden Bundes- und Landeshaushaltsordnun- gen sowie vorläufige Verwaltungsrichtlinien erlassen, die diese Vorschriften konkretisieren. Zusätzlich werden von den jeweiligen Landesministerien Gemeindehaushaltsverordnungen herausgegeben, die für die Gemeindehaushalte verbindlich sind.

Vorhergehender Fachbegriff: Haushaltsrechnung | Nächster Fachbegriff: Haushaltssektor



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Decorator-Pack | Ausfuhrerstattung | Unechte Arbeitnehmerüberlassung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon