Der Heller wurde um 1200 erstmals urkundlich erwähnt und erhielt seinen Namen nach der königlichen Münzstätte Hall in Schwaben. In jener Zeit war das deutsche Münzwesen ebenso extrem zersplittert wie das Reich selbst. Die Territorialfürsten prägten ihre eigenen, zumeist wertlosen Münzen, die in den benachbarten Fürstentümern schon nicht mehr anerkannt wurden. Die geringwertigen Pfennige jener Zeit wurden zu allem Überfluß auch zwei- bis dreimal im Jahr zurückgerufen, eingeschmolzen und zu noch geringerem Wert wieder emittiert (sogenannte periodische Verrufungen, Geldgeschichte III). Beim Umtausch erhielt man für die Lieferung von vier Pfennigen alter Prägung in der Regel nur drei Pfennige neuer Prägung zurück, eine Art Steuer auf das Geldvermögen in Höhe von 25 Prozent. Vor allem in den ökonomisch erstarkenden Städten entstand das dringende Bedürfnis nach einem ewigen Pfennig, nach einem Pfennig mit unbegrenzter Gültigkeitsdauer und auch mit überregionaler Gültigkeit. Der Heller war einer der wichtigsten ewigen Pfennige. Nach seiner Entstehung in Hall/Schwaben wurde er in vielen anderen deutschen Städten nachgeprägt. Allerdings verfiel auch er zusehends zur Kleinmünze, die nicht mehr aus dem ursprünglichen Silber, sondern aus Kupfer bestand. Nach der Reichseinigung von 1971 und der damit verbundenen Einführung einer einheitlichen Währung endete der Heller als halber Deutscher Pfennig.
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