ist ein steuerrrechtlicher Begriff für die Aktivierungspflicht von bestimmten Instandsetzungsaufwendungen, soweit sie die Vermögensgegenstände in ihrer Substanz vermehren oder ihre Gebrauchsmöglichkeiten wesentlich verändern oder die Lebensdauer wesentlich verlängern. Dienen diese Aufwendungen dazu, den Gegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, so spricht man von Erhaltungsaufwand, der im gleichen Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.
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