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Industriebeschränkungsplan

vom Kontrollrat am 28. 3. 1946 vorgelegter Plan für die Reparationen und Begrenzung der Kapazität der deutschen Industrie, wonach die Produktion auf 50—55% des Standes von 1938 abgebaut werden sollte. Viele Industrien wurden völlig verboten (Kugellager, Aluminium, Traktoren usw.). Die Begrenzung der PKW-Produktion auf jährlich 40000 (1938: 274000) oder der elektrischen Energie auf jährlich 9 Mio. KW (1938: 55,3 Mio.) zeigt Ausflüsse des  Morgenthau-Plans. Der "Zweite Industriebeschränkungsplan" vom 28. 6. 1947 galt nur noch für die  Bizone und sieht wesentlich höhere Werte vor; innerhalb der nächsten fünf Jahre fielen auch diese Einschränkungen weg.

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