In jedem Betrieb sind Grundsätzlich die »Elementarfunktionen« Beschaffung, Produktion (im allgemeinen Sinne einer Leistungserstellung oder wirtschaftlichen Wertschöpfung) und Absatz sowie »Komplementärfunktionen« wie z. B. Finanzierung und Rechnungswesen als Verrichtungs bzw. Aufgabenkomplexe wahrzunehmen. Insofern stellen die genannten Funktionen ebenfalls industriebetriebliche Funktionen bzw. durchzuführende industriebetriebliche oder industrielle Prozesse dar. Die in einem Industriebetrieb sich vollziehende Industrielle Produktion mit ihren besonderen Merkmalen bildet für diesen Betriebstyp aber zweifellos eine zentrale, ihn erst kennzeichnende und von anderen Betriebstypen abgrenzende Funktion. Die Gewinnung von Aussagesystemen zur Erklärung und Gestaltung der mit dieser Funktion verbundenen Aktivitäten wird deshalb als ein Hauptanliegen der Industriebetriebslehre angesehen. Infolge der zwischen den verschiedenen Funktionen bestehenden Interdependenzen können aber auch die anderen Funktionen durch ihre Wahrndustriebetriebslehre nehmung in einem Industriebetrieb spezielle, durch die industrielle Produktion bedingte industriebetriebliche Ausprägungen erfahren. Dies gilt z. B. für die Finanzierung im Hinblick auf das Erfordernis einer relativ langfristigen Finanzierung im Zusammenhang mit dem Aufbau von Produktionspotentialen, insbesondere von maschinellen Anlagen und für das Rechnungswesen bezüglich der Notwendigkeit einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung aufgrund der Eigenverwendung selbsterstellter Güter sowie eines Einsatzes adäquater, auf den Industriebetrieb zugeschnittener Kalkulationsformen. Funktionen, die bei ihrem Vollzug in Industriebetrieben besondere industriebetriebliche Probleme aufwerfen, sollten zwecks Ergänzung und Konkretisierung der im Rahmen einer Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre gewonnenen Erkenntnisse in die Industriebetriebslehre als Wissenschaftsobjekte einbezogen werden.
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