stellt auf die Erfassung aller ökonomischen Aktivitäten innerhalb der Landesgrenzen einer bestimmten Volkswirtschaft ab und dient der näheren Kennzeichnung verschiedener Produktions-, Einkommens-, Ausgaben- und Erwerbstätigenbegriffe im Volkswirtschaftlichen Rechnungswesen. Im Gegensatz zum Inländerkonzept werden z.B. Erwerbs- und Vermögenseinkommen inländischer Wirtschaftssubjekte aus dem Ausland nach dem Inlandskonzept nicht erfasst. Alle Grössen des Inlandsprodukts sind nach dem Inlandskonzept definiert.
dient in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Abgrenzung von bestimmten Einkommens-, Nachfrage- und Erwerbstätigkeitsbegriffen: a) bei den Einkommen umfaßt das Inlandskonzept alle bei inländischen Wirtschaftseinheiten (Inländer) entstandenen Erwerbs- und Vermögenseinkommen, unabhängig davon, ob die Einkommen In- oder Ausländern zugeflossen sind (= Inlandseinkommen; Einkommenskreislauf); b) beim privaten Verbrauch mißt das Inlandskonzept alle bei inländischen Wirtschaftseinheiten getätigten Käufe von Konsumgütern, unabhängig davon, ob die Käufer In- oder Ausländer sind; c) zu den Erwerbstätigen nach dem Inlandskonzept zählen alle bei inländischen Wirtschaftseinheiten Beschäftigten, also auch Ausländer (Arbeitsortkonzept). Das Inlandskonzept erfaßt somit die wirtschaftliche Tätigkeit von In- und Ausländern im Inland. Demgegenüber wird beim Inländerkonzept auf die wirtschaftliche Tätigkeit der Inländer im In- und Ausland abgestellt. D.S.
(Inlandsabgrenzung). Konzept, nach dem im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen alle ökonomischen Aktivitäten innerhalb des Wirtschaftsgebietes einer Volkswirtschaft - also im Inland (erbracht von Inländern und Ausländern) - erfasst werden. Gegensatz: Inländerkonzept. Vgl. Bruttoinlandsprodukt.
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