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Instandhaltung

a) Umfasst Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustands sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zu-stands von technischen Mitteln eines Systems. Die Instandhaltungstiefe gibt den Umfang der hintereinander ausgeführten Tätigkeiten der Instandhaltung im Vergleich zu den insgesamt durchführbaren Tätigkeiten an. b) Zugleich Betriebsabteilung, die für die Aufrechterhaltung einer reibungslosen Produktion (im Industriebetrieb) oder logistischen Abwicklung (Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb) verantwortlich ist. Die Instandhaltung wird häufig in die Bereiche Elektrik, Mechanik, Bauwesen untergliedert. Instandhaltungsleistungen werden von betriebseigenen Abteilungen oder Dienstleistern erbracht.

Die Instandhaltung umfaßt die Arbeiten, die die Wartung und die Verschleißüberwachung maschineller Anlagen, hochwertiger Werkzeuge und Meßinstrumente u.a. vor Eintritt der Funktionsunfähigkeit betreffen. Die Instandhaltung ist zur Aufrechterhaltung und Sicherung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Betriebsmittel erforderlich. Da bei vielen Betriebsmitteln die Stör- und Reparaturanfälligkeit mit zunehmendem Alter wächst, ist es zweckmäßig, eine vorbeugende Instandhaltung durchzuführen.

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