Aufrechnung von Zinszahlungsströmen (variabler und fester Zinszahlungsstrom) bei Swapverträgen zu Roll-over-Terminen. Ausgezahlt werden daher nur die errechneten Differenzbeträge.
(engl.). Gegenseitige Aufrechnung von Zinszahlungsströmen, z. B. bei Zinsswapgeschäften oder Forward-Terminkontrakten (zu Roll-over-Terminen). Ausgezahlt werden nur die errechneten Differenzbeträge.
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