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Interimsausschuß des IWF

1974 vom Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF) eingesetzter Beratungsausschuß zur Überwachung und Fortentwicklung der internationalen Währungsordnung. Er umfaßt 22 Mitglieder, von denen 11 aus Industrieländern und 11 aus Entwicklungsländern stammen. Weitere Mitglieder sind die IWF-Gouverneure jener Mitgliedsländer, die auch die Exekutivdirektoren des IWF stellen. Der Interimsausschuß löste 1974 den Zwanzigerausschuß ab, der beauftragt wurde, grundlegende Reformen des Weltwährungssystems vorzubereiten. Obwohl der Interimsausschuß lediglich eine Beratungsfunktion ausübt, hat er im Laufe der Zeit ein so erhebliches politisches Gewicht erlangt, daß er praktisch die Rolle eines Leitungsgremiums des IWF übernahm. Er kann in einen Rat auf Ministerebene umgewandelt werden, wenn dies der Gouverneursrat mit 85% aller Stimmen beschließt. Er hat maßgeblich an der zweiten Änderung des IWF-Abkommens mitgewirkt, das zur Anpassung des IWF an die veränderten Rahmenbedingungen nach dem Zusammenbruch des Systems von Bretton Woods notwendig war.

Ausschuss des Gouverneursrates des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Überwachung und Anpassung des internationalen Währungssystems; 1974 aus dem Zwanziger-Ausschuss entstanden.



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