[s.a. Typologie der Wirtschaftsgüter] Eine Typologie (Typologisierung) der Investitionsgüter kann auf der Grundlage hinkunfts- und herkunftsbezogener Kriterien erstellt werden.
Als hinkunftsbezogene Kriterien werden dabei nach die Neuartigkeit der Problemdefinition für den Verwender, der organisatorische Wandel beim Verwender und der Wert des Investitionsgutes für den Verwender herangezogen. Je nach Ausprägung dieser Merkmale unterscheidet man Investitionsgüter vom Typ A, B oder C.
Wenn diese Merkmale in niedriger Ausprägung zusammentreffen, handelt es sich um Güter des Typs A, bei hoher Merkmalausprägung um Güter des Typs C, während Investitionsgüter des Typs B eine Zwischenstellung einnehmen.
Der Vorteil dieser Gliederung liegt darin, dass die Güter nicht auf Grund produktbezogener Eigenschaften differenziert werden, sondern anhand unterschiedlicher Entscheidungssituationen beim Abnehmer. Die Ausprägungen der Merkmale können beim gleichen Produkt von Abnehmer zu Abnehmer unterschiedlich sein.
Zu einer allgemeinen Typologie gelangt man durch eine zusammenfassende Betrachtung verschiedener Definitionsansätze, wobei sich folgende Merkmale ableiten lassen (vgl. Richter, 2001, S. 130):
- Spezifität der Transaktionsobjekte: Bipolares Kontinuum von minimaler Standardleistung bis zu maximaler Spe-zialleistung.
- Güterstruktur der Transaktionsobjekte: Spektrum von Normteilen über Systemtechnik, z.B. Verarbeitungs- und Informationstechnologien, bis zu gemeinsamer Entwicklung kundenindividueller Problemlösungen.
- Geschäftsbeziehungen zwischen den Transaktionspartnern: Bipolares Konti-nuum von Einzelgeschäften bis zu engen Kooperationsbeziehungen.
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