ihm sollen als Bestandteil der imperativen Investitionslenkung (nach dem Vorbild des Bundeskartellamtes für Fusionen) alle Investitionen ab einer bestimmten Mindestgrösse angezeigt werden. Neben der reinen Meldung soll auch eine Genehmigungspflicht für Investitionen vorgesehen werden, die hohe Infrastrukturvorleistungen erfordern, beträchtliche Sozialkosten verursachen, von strukturbestimmender Bedeutung sind und eine grosse Ressourcenbeanspruchung haben. Als Entscheidungskriterien für die Investitionsgenehmigung werden vorgeschlagen die Orientierung an der geplanten Bedarfsstruktur, Produktivitäts- und Rentabilitätsgrössen, Umweltschutz, Kapazitätsauslastung der Branche, aussenwirtschaftliche Aspekte sowie Ergebnisse der Anhörung von Betroffenen.
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