sind die Summe aus den Plangrenzherstellkosten und den Herstellkostenabweichungen je Kostenträger. Die Ermittlung der Istgrenzherstellkosten dient der Erfolgskontrolle. Bei der Zurechnung der kostenträgerweisen Abweichungsverteilung soll das Kostenverursachungsprinzip eingehalten werden, daher kommen für die Zurechnung nur solche Abweichungen in Frage, die in einem kausalen Verhältnis zur Leistungserstellung stehen. Der höchstmögliche Genauigkeitsgrad ist dann gegeben, wenn, ausgehend von der Plankalkulation, jedem Kostenträger die auf ihn entfallende Abweichung gesondert zugerechnet wird. Wegen des vermehrten Arbeitsaufwandes kommt eine kostenträgerindividuelle Abweichungsverteilung zum Zwecke der Ermittlung der Istgrenzherstellkosten nur in Betrieben mit relativ wenigen und einheitlichen Produktarten in Frage. (Vgl. geschlossene Kostenträgererfolgsrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Abweichungen).
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