1980 zwischen 44 Elektrizitätsunternehmen und den Bergbauunternehmen geschlossener Vertrag, der bis 1995 läuft. Er sah einen von 37 Mio. t im Jahr 1981 um jährlich 1 Mio. t steigenden Einsatz deutscher Steinkohle zur Verstromung vor. Im Gegenzug fliesst den kohlenverfeuernden Elektrizitätsunternehmen eine Ausgleichsabgabe zu ( Kohlepfennig). Die Abnahmeverpflichtung ist derzeit auf jährlich 40,9 Mio. t zur Verstromung noch bis 1995 plafondiert. Danach sind sukzessive Senkungen des Plafonds und eine Neuregelung der Finanzierung vorgesehen. Zur Durchsetzung des Vertrags wurde der Kohleimport erleichtert, um damit die Mehrkosten der Verstromung von Inlandssteinkohle durch die Verwendung billiger Importkohle z.T. auffangen zu können.
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