Verfahren der Wareneinfuhr, das in der Regel für Kleineinfuhren Anwendung findet, ohne daß ein Einfuhrpapier benötigt wird. Bei der Einfuhrabfertigung wird lediglich eine Prüfung der Zollvorschriften und eine Erfassung für statistische Zwecke vorgenommen.
Bez. für den Warenimport, der durch jede Person in geringen Mengen bzw. in wertmäßig niedriger Höhe erfolgen kann. Bei solchen „Kleineinfuhren" ist die Vorlage von Einfuhrpapieren nicht erforderlich. Es sind lediglich zollrechtliche Bestimmungen und ggf. Vorschriften der Außenhandelsstatistik zu beachten.
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