Bezeichnung für die unwiderrufliche Erklärung einer Aktiengesellschaft oder einer Anleiheemittentin gegenüber einer Wertpapiersammelbank, dieser die jungen Aktien oder neuen Anleihestücke unmittelbar nach ihrer Drucklegung auszuliefern. Damit eröffnet der Jungschein die Möglichkeit, auch noch nicht gelieferte Wertpapiere vor ihrer effektiven Lieferung bereits zu buchen.
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