Primäre Kostenart, die den Wert der Nutzung von Vermögensgegenständen für betriebliche Zwecke, die die Eigentümer in Einzelunternehmungen und Personengesellschaften unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben umfaßt. Besser wäre die Bezeichnung (Eigen-)Mietkosten (siehe Kalkulatorische Kosten). Dieser Wert darf im externen Rechnungswesen nicht berücksichtigt werden, stellt also keinen Aufwand dar. In der REKR werden nur die gezahlten Fremdmietzinsen als Kosten angesehen.
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