Kalkulatorische Leistungen umfassen als Oberbegriff Zusatzleistungen und Andersleistungen.
Zusatzleistungen sind Leistungen, denen kein Ertrag gegenübersteht.
Andersleistungen sind Leistungen, denen Erträge in anderer Höhe gegenüberstehen.
In der Kostenrechnung müssen kalkulatorische Leistungen verrechnet werden, um die richtige Bemessung der gesamten betrieblichen Leistung zu erzielen. Die kalkulatorische Leistungen dienen der sachlichen Abgrenzung von Leistungen und Erträgen.
Beispiel:
Die Erhöhung des Bestandes an Halb- und Fertigfabrikaten, die Selbsterstellung von Maschinen, Gebäuden, Werkzeugen und Patenten, die unentgeltliche Abgabe von Erzeugnissen stellen betriebliche Leistungen dar, denen in der laufenden Periode keine Erträge oder Erträge in anderer Höhe entsprechen.
Von besonderer Bedeutung ist der Begriff der kalkulatorischen Leistungen für öffentliche Unternehmungen und Verwaltungen. Ihre Leistungen, öffenttliche Güter wie Sicherheit, Schulbildung, Personen- und Güterverkehr, werden häufig gegen geringes, die Kosten nicht deckendes Entgelt oder gar zum Nulltarif abgegeben.
Somit stehen diesen Leistungen keine oder andere (geringere) Erträge gegenüber.
Hinweis:
Als Leistung bezeichnet man den mengenmäßigen, aber auch den wertmäßigen Output des Betriebs.
Leistung steht also gleichermaßen für Mengen- und Wertabgaben. Leistung als Wertgröße wird gelegentlich ersetzt durch Erlös. Man spricht deshalb gelegentlich auch von kalkulatorischen Erlösen.
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