(KAPOVAZ) flexible Form der Teilzeitbeschäftigung im Handel. Durch Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitarbeitsplätze wird versucht, das gesamte Arbeitsvolumen an die saisonal, wöchentlich und täglich schwankenden Kundenfrequenzen anzupassen. Die Optimierung der Personalanpassung wird durch den Einsatz elektronischer Datenkassen erleichtert, die die für die Personalplanung notwendigen Daten (z.B. spezifizierte Umsatzzahlen) bereitstellen ( scanning). Der Personaleinsatz erfolgt auf der Basis von Umsatzprognosen und Entscheidungen über den Soll-Umsatz je Beschäftigten. Umsatzprämien werden in manchen Fällen ergänzend eingesetzt, um die Bereitschaft der Mitarbeiter zum Arbeitseinsatz bei höherer Kundenfrequenz während zeitlicher Belastungsspitzen zu fördern. Die leerkostenreduzierende Arbeitszeitflexibilisierung durch KAPOVAZ kann auf zwei Ebenen erfolgen: • Flexibilisierung des gesamten Arbeitszeitvolumens durch eine Vielzahl verschiedener Arbeitsverträge hinsichtlich Lage und Dauer der Arbeitszeit, • Flexibilisierung der individuellen Arbeitszeit durch Abrufverträge, die die tägliche Lage und Dauer des Arbeitseinsatzes offenlassen. Dabei werden lediglich Wochen-, Monats- und Jahresarbeitszeiten fixiert. Diese Form wird von den Gewerkschaften abgelehnt, weil sie eine Beeinträchtigung der Interessen, insb. der Zeitsouveränität der Beschäftigten befürchten. Der Gesetzgeber hat im Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 (BeschFG) einen Rahmen für KAPOVAZ zum Schutz der Beschäftigten (Festlegung von Mindesteinsatzdauer und Ankündigungsfristen etc.) geschaffen. Literatur: Beyer; H.-T., Betriebliche Arbeitszeitflexibilisierung zwischen Utopie und Realität, München 1986. Hoff, AJKnebel, HJSchwedes, R., Pra- xis-Handbuch der Arbeitszeit-Gestaltung, Lose- blatt-Zeitschrift, Freiburg 1987.
Die aus den USA stammende und unter der Bezeichnung KAPOVAZ bekannte Form der Teilzeitarbeit beinhaltet Vereinbarungen, durch welche die Arbeitszeit dem tatsächlichen Arbeitsanfall flexibel angepasst wird und der Teilzeitbeschäftigte auf Abruf des Arbeitgebers zur Verfügung stehen muss.
Vertragliche Vereinbarung ( Arbeitsvertrag ) zwischen Arbeitnehmer und -geber, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall erbringt. Gesetzlich gem. §1 IV BeschFG geregelt. Die wöchentliche Arbeitszeit ist zu vereinbaren und die tägliche Arbeitszeit vier Tage vorher anzukündigen ( Personalleasing ).
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