Abnutzung eines langfristig nutzbaren Wirtschaftsgutes durch äußere Einwirkung infolge einer Naturkatastrophe wie z.B. Überschwemmung. Die Höhe der Abnutzung wird in der buchhalterischen Abschreibung (Abschreibungen) durch Ansatz von Sonderabschreibungen erfaßt. Kostenrechnerisch darf der Katastrophenverschleiß nicht in den Abschreibungen verrechnet werden. Um die zusätzliche Kostenbelastung durch Katastrophenverschleiß in der Kostenrechnung zu erfassen, sind periodisch kalkulatorische Wagniskosten zu verrechnen, die als Erfahrungssätze betrachtet werden können.
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