ist eine Verordnung des Lebensmittelrechts, nach der auf den Verpackungen bestimmter Lebensmittel Angaben über Inhalt, Zeit der Herstellung, Hersteller bzw. Herkunft oder Händler gemacht werden müssen (Lebensmittel-KennzeichnungsVO von 1972). Weiterhin gibt es Vorschriften über Angabe von Färb-, Konservierungs- und Fremdstoffen in Diät-Lebensmitteln, Früchten und Fruchterzeugnissen.
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