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KG

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft

Abkürzung für Kommanditgesellschaft. Z. T. Rechtsform von Privatbankiers.

Abk. für Kommanditgesellschaft. Gesellschaftsformen.

siehe   Kommanditgesellschaft.

Abk. f. Kommanditgesellschaft. Gem. § 161 HGB II/2 ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, dann eine Kommanditgesellschaft, wenn bei einem oder bei einigen von den Gesellschaftern die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten), während bei dem anderen Teil der Gesellschafter eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter).

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