Kosten, die für die Benutzung öffentlicher oder privater Verkehrsmittel bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen. Werden diese Kosten vom Arbeitnehmer getragen, können sie nach dem Einkommensteuerrecht als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigt werden. Werden öffentliche Verkehrsmittel benutzt, so sind die dadurch entstehenden Kosten (Fahrschein, Monatskarte usw.) abzusetzen, werden private Verkehrsmittel benutzt, so können als Kilometerpauschale gegenwärtig, 0,36 DM beim PKW, 0,16 DM beim Motorrad bzw. beim Motorroller abgesetzt werden.
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