ist im Unterschied zum lndividualbedarf derjenige Bedarf, der für eine größere Anzahl von Personen (evtl. das ganze Volk) in gleicher Weise besteht. Beispiele: öffentliche Verkehrsmittel, Krankenhäuser, Verteidigung. Er wird überwiegend von öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) gedeckt und durch Abgaben finanziert.
Vorhergehender Fachbegriff: Kollektivarbeitsrecht | Nächster Fachbegriff: Kollektivbedürfnisse
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|