die Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung, die sich vor allem in demokratisch, dezentral oder förderalistisch organisierten Staaten findet. Dies kann entweder dadurch geschehen, dass Kommunen eigene Ziele setzen und über den Mitteleinsatz zur Zielerreichung bestimmen, oder dadurch, dass sie entscheiden, mit welchen Instrumenten von aussen vorgegebene Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik erreicht werden sollen. Voraussetzung für die kommunalpolitische Trägerschaft ist ein gewisser Grad an Autonomie, der in zweierlei Hinsicht erfüllt sein muss: Die Kommunen müssen einmal die Macht und die Befugnis haben, getroffene Entscheidungen auch durchzusetzen (Gemeindeautonomie); und diese Gestaltungsmöglichkeiten dürfen nicht nur formal garantiert sein, sondern müssen über finanzielle Freiräume (finanzpolitische Autonomie: Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben; Finanzzuweisungen) auch faktisch gewährleistet sein.
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