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Kompetenzbündelung

Massnahme im Rahmen der Kontrollorganisation zur Vermeidung, Aufdeckung und Beseitigung von Fehlern (Kontrollwir- kung,  Kontrollziele). Kompetenz ist das Recht, eine Aufgabe zu erfüllen. Bei einer Kompetenzbündelung wird die Kompetenz zur Erfüllung einer Aufgabe zwei oder mehreren Mitarbeitern gemeinsam zugewiesen. Kompetenzbündelung stellt ein Komplement zur Aufgabentrennung und Aufgabenvervielfachung dar, indem partielle Arbeitsergebnisse verschiedener Mitarbeiter abgestimmt werden. Beispiel: Wareneingangskontrolleur und Kontrolleur der Eingangsrechnungen dürfen gemeinsam die Bezahlung eines Wareneingangs freigeben. Die Abstimmung besteht darin, dass das  Istobjekt "Menge und Art der gelieferten Ware" mit dem Sollobjekt "Menge und Art der bestellten und vom Lieferanten berechneten Ware" verglichen wird und erst bei Übereinstimmung die Bezahlung freigegeben wird. Durch diese Kompetenzbündelung wird ein  Soll-Ist- Vergleich ausgelöst.             Literatur: Baetge, /., Überwachung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, 2. Aufl., München 1990, S. 165 ff.

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