zumeist Oberbegriff zu Ergebnis- und Verfahrens-(System-)kontrolle (Kontrolle). Ergebniskontrollen werden hauptsächlich durchgeführt, um Abweichungen (z.B. Fehler) bei Arbeitsergebnissen feststellen und beseitigen zu können. Verfahrenskontrollen richten sich demgegenüber auf die Verfahren (svorschrif- ten), die Arbeitsergebnissen zugrunde liegen. Mit einer Verfahrenskontrolle sollen primär tatsächliche oder mutmassliche Abweichungsquellen (z.B. Fehlerquellen) erkannt werden. Wenn sich ein Verfahren als gut geplant und durchgeführt erweist, kann die Verfahrenskontrolle (etwa die Kontrolle eines EDV-Pro- gramms) eine Ergebniskontrolle (etwa die Kontrolle der mit einem EDV-Programm erzielten Abrechnungsergebnisse) oftmals ersetzen oder zumindest deren Umfang reduzieren. Vielfach ist bei einer Verfahrenskontrolle zu unterscheiden, wie das Verfahren geplant (konzipiert; sog. Konzeptionskontrolle) und wie es in der Praxis tatsächlich durchgeführt wird (sog. Funktionskontrolle). Ob Verfahrensvorschriften gut geplant und angewandt werden, kann sich auch an den Arbeitsergebnissen zeigen. Insofern können auch Ergebniskontrollen in Verfahrenskontrollen münden.
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