Kontrollen (Überwachung) sollen sowohl bei originären Prozessen, wie Produktion und Absatz, als auch im Rechnungswesen dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen. Sie sollen Fehler vermeiden (Präventiv- und Lern Wirkung), Fehler entdecken, um sie beseitigen zu können (Korrekturwirkung), und über Anzahl und Ausmass der Fehler informieren, um Vertrauen oder auch Misstrauen fundieren zu können (Sicherheitswirkung, Kontrollwirkungen). Fehler können zum einen darin bestehen, dass ein betrieblicher Prozess nicht in der gewünschten Weise abläuft, zum anderen darin, dass dieser nicht die gewünschten Ergebnisse erbringt. Daher richten sich Kontrollen zum einen auf die Funktionsfähigkeit der Prozesse und zum anderen auf deren Ergebnisse (Kontroll- arten). Kontrollen originärer Prozesse sollen neben der relativen Fehlerfreiheit des Ablaufs und der Ergebnisse auch den gewünschten zeitlichen Verlauf der Ergebnisvariablen gewährleisten. Im Rechnungswesen im besonderen sollen Kontrollen den gewünschten organisatorischen Ablauf und die Richtigkeit der durch dieses Instrument gewonnenen Daten sicherstellen und für die Wirtschaftlichkeit der Datenermittlung sorgen. Kontrollen sind anhand des Wirtschaftlichkeitskriteriums zu messen. Die Durchführung einer Kontrolle ist nur sinnvoll, wenn der dadurch erzielte bewertete Nutzen bzw. die Leistung der Kontrolle grösser ist als die durch die Kontrolle verursachten Kosten. Die Leistung einer Kontrolle besteht darin, dass die aufgrund verbleibender Fehler entstehenden Kosten bzw. Gewinneinbussen reduziert werden. Hiermit sind auch die Fehlerkosten gemeint, die sich aufgrund von absichtlich begangenen Fehlern ergeben, wenn Mitarbeiter im Verlaufe ihrer Tätigkeit Kontrollücken feststellen. Dem stehen die Kosten der Ausführung von Kontrolle und Korrektur gegenüber. Unter alternativen Kontrollmassnahmen ist gemäss dem Ziel der Gewinnmaximierung jene mit der grössten Differenz zwischen Leistung und Kosten zu wählen. Kontrollmassnahmen können z.B. mit unterschiedlicher, im Grenzfall stetig variierbarer Intensität ausgeführt werden (Kontroll- intensität). Typisch sind die in der Abbildung wiedergegebenen Verläufe der Kosten für verbliebene Fehler (KvF) sowie der Kontroll- und Korrekturkosten (Kk) in Abhängigkeit von der Kontrollintensität (vgl. Abb.). Der Maximierung der Differenz zwischen Leistung und Kosten entspricht die Minimierung der Summe aus Kosten verbleibender Fehler sowie Kontroll- und Korrekturkosten. Häufig lassen sich die Folgekosten verbliebener Fehler nur sehr schwierig quantifizieren. Als Ersatzkriterium zur Beurteilung von Kontrollmassnahmen kann in diesen Fällen zunächst die Zuverlässigkeit, d.h. die relative Fehlerfreiheit des betrachteten Prozesses bzw. der betrachteten Prozessergebnisse, herangezogen werden. Sie lässt sich entweder empirisch feststellen oder rechnerisch ermitteln, wenn die Struktur des Kontrollsystems und die jeweilige Zuverlässigkeit aller Teiltätigkeiten bekannt sind (internes Kontrollsystem). So kann beurteilt werden, ob und inwieweit Kontrollen die Zuverlässigkeit erhöhen (Kontrollbeitrag). Da die Kosten der Kontrolle und Korrektur leichter zu bestimmen sind als die Folgekosten verbliebener Fehler, bietet sich als Auswahlkriterium an, eine vorgegebene, erwünschte Zuverlässigkeit durch die Kontrollmassnahmen mit minimalen Kosten zu erreichen oder mit einem bestimmten Kostenbudget die Kontrollmassnahmen zu ermitteln und zu realisieren, mit denen die maximal mögliche Zuverlässigkeit erreicht wird. Beim Vergleich einzelner nicht stetig variierbarer Gestaltungsalternativen eines internen Kontrollsystems können die Gesamtkosten je Alternative in Abhängigkeit von einem variablen Fehlerkostensatz ermittelt werden. So lassen sich dominierte Alternativen aussortie- ren und die Entscheidungsgrundlage verbessern. Literatur: Baetge, Überwachung, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2, 2. Aufl., München 1990, S. 165 ff.
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