Ende März 1999 legten die EU-Kommission und das EWI ihre Konvergenzberichte vor. Die EU-Kommission empfahl, elf Staaten in die Währungsunion aufzunehmen. Dänemark und das Vereinigte Königreich hatten zuvor auf der Grundlage der ihnen vertraglich zugestandenen Sonderregelungen (Opting-Out-Klausel) erklärt, daß sie zum 1.1.1999 noch nicht teilnehmen. Schweden und Griechenland hingegen erfüllten die Konverenzkriterien nicht. Die politische Entscheidung über den Teilnehmerkreis der Währungsunion wurde durch den Europäischen Rat, der der Empfehlung der EU-Kommission folgte, am 2.5.1998 getroffen. Auch zukünftige Beitrittskandidaten werden sich einem Konvergenztest stellen müssen. Mindestens alle zwei Jahre, auf Antrag eines EU-Mitgliedstaates auch früher, wird ein Verfahren zur Konvergenzprüfung auf der Grundlage von Konvergenzberichten der EU-Kommission und der EZB durchgeführt, wobei die Konvergenzkriterien analog Anwendung finden.
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