Ein eigenständiges Steuerrecht für die Besteuerung von Konzernen gibt es im geltenden deutschen Steuerrecht nicht. Vielmehr werden dem Mutterunternehmen im Rahmen der Organschaft für die Bereiche des Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrechts besondere Möglichkeiten eingeräumt.
Gesamtheit der kodifizierten und nichtkodifizierten Regelungen, die die Besteuerung verbund ener Unternehmungen (Konzerne) betreffen. Zum Konzernsteuerrecht zählen insbesondere die Schachtelprivilegien, die eine mehrfache Heranziehung derselben Vermögens oder ErtragsSubstanz bei wesentlichen Beteiligungen verhindern wollen, ferner die Organschaft (mit und ohne Gewinnabführungsvertrag). Zum ständigen Problembestand des praktizierten und judizierten Konzernsteuerrecht gehören ferner Fragen der Gewinnverwirklichung beim innerkonzernlichen Leistungsaustausch, der sog. Konzernumlagen, der verdeckten Gewinnausschüttungen und der verdeckten Einlagen. Bei Entstehung, Veränderung und Beendigung von Konzernverhältnissen spielt schließlich das Umwandlungssteuerrecht eine wesentliche Rolle. m deutschen Konzernsteuerrecht gilt nicht die sog. Einheitstheorie; die Konzernelieder werden vielmehr als ständige gewinnrealisierende Abrechnungseinheiten aufgefaßt.
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