Untersuchung der Entwicklung einzelner Kostenarten im Zeitablauf und in ihrem Verhältnis zueinander. Ein Kostenartenvergleich ist sowohl innerbetrieblich als auch zwischenbetrieblich möglich. Voraussetzungen für einen aussagefähigen Kostenarten-vergleich sind:
1. Eindeutige Festlegung des Inhaltes der Kostenarten
2. Einheitliche Gliederungsprinzipien in der Kostenartenrechnung
3. Einheitlicher Kostenbereich, zu dem die untersuchten Kostenarten gehören.
Vorhergehender Fachbegriff: Kostenartenverfahren | Nächster Fachbegriff: Kostenauflösung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|