liegt vor, wenn die relative Änderung der Kosten bei Variation der Beschäftigung gleich der relativen Änderung der Ausbringungsmenge ist. Sie ermöglicht die Kennzeichnung von Kostenverläufen und bezieht sich auf variable Kosten. Die Kostenelastizität und die Kostenreagibilität besitzen dann den Wert Eins. Ist die Kostenänderung grösser (kleiner) als die Beschäftigungsänderung, liegen überproportionale (unterproportionale) Kosten und damit eine Kostenprogression (Kostendegression) vor.
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