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Kostenstellengemeinkosten

Kostenstellengemeinkosten sind Kosten, die sich einer Kostenstelle
nicht direkt zurechnen lassen, weil sie für mehrere Stellen gemeinsam
anfallen (Gemeinkosten).

Beispiel:
Das Gehalt eines Werksleiters und die Kosten des Werksgebäudes
lassen sich verursachungsgerecht nur der Gesamtheit aller im Werks-
gebäude befindlichen Kostenstellen zurechnen. Die Umlage auf einzelne
Stellen ist nur mit Hilfe einer mehr oder weniger willkürlichen Schlüsse-
lung möglich (Gemeinkostenschlüsselung).

Hinweis:
Meist richtet man zur Erfassung von Kostenstellengemeinkosten beson-
dere Verrechnungskostenstellen ein, in denen die nicht zurechenbaren
Kosten gesammelt werden, bevor eine Weiterverrechnung erfolgt.

Gegensatz:
Kostenstelleneinzelkosten

diejenigen Kosten, die einer Kostenstelle gemäß dem Kostenverursachungsprinzip nicht direkt zurechenbar sind. Ihre Verteilung auf die Kostenstellen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel. Sie werden deshalb auch Schlüsselkosten genannt.

Gemeinkostenverteilung  

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