werden für die durch den gegenseitigen Leistungsaustausch bedingte Ver- rechnung der innerbetrieblichen Leistungen zwischen den Kostenstellen gebildet. Mit Hilfe der Kostenstellenverrechnungssätze werden die Verbrauchsmengen der einzelnen empfangenden Kostenstellen belastet und den leistenden Kostenstellen gutgeschrieben. Ihre exakte Berechnung ist nur, unter Ansatz linearer Gleichungssysteme möglich, was zu erhöhtem Arbeitsaufwand führt und bei umfangreichem Leistungsaustausch den Einsatz von EDV unumgänglich macht. Sonstige Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung sind: Kostenartenverfahren, Kostenträgerverfahren und Kostenstellenumlageverfahren. In Normalkostenrechnungen kann ein Ansatz fester Verrechnunspreise erfolgen. Dies führt zu Ober- bzw. Unterdeckungen, so daß eine Kostenüberwälzung nicht mehr gegeben ist.
Vorhergehender Fachbegriff: Kostenstellenvergleichsbogen | Nächster Fachbegriff: Kostensteuer
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|