Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Krankenhilfe

Krankenhilfe umfangreichste Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenhilfe umfasst als Krankenpflege die für die Patienten kostenlose Inanspruchnahme von Kassenärzten, Kassenzahnärzten, Krankenhausbehandlung und die — bis auf eine Rezeptgebühr — ebenfalls kostenlose Beschaffung von Medikamenten, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, Belastungserprobungen und Arbeitstherapien. Bei den Kosten für Zahnersatz ist den Versicherten eine Kostenbeteiligung auferlegt. Die Leistungen der Krankenhilfe werden für die gesetzliche Krankenversicherung regelmässig als Sachleistungen erbracht (Sachleistungsprinzip). Neben die Krankenpflege tritt die Zahlung des Krankengeldes als zweiter Teil der Krankenhilfe.  

Vorhergehender Fachbegriff: Krankenhaustagegeld | Nächster Fachbegriff: Krankenkasse



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Kündigungsschutz | Wandelschuldverschreibung | Bundesverband des Deutschen Groß-und Außenhandels e.V. (BGA)

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon