Kredithaie nennt der Volksmund Kreditvermittler, die sich auf Kosten ihrer oftmals bedürftigen Kunden bereichern. Niemand ist jedoch einem Kredithai hilflos ausgeliefert. Auch für den Kreditvermittlungsvertrag gelten rechtliche Erfordernisse, wie sie im Verbraucherkreditgesetz festgeschrieben sind.
Bez. f. Geld- und Kreditvermittler sowie Geldverleiher, die auf Grund der Bankunerfahrenheit von Privatpersonen diesen für überhöhte Zinsen u. a. Kosten Kredit verschaffen. Dabei werden die Kreditnehmer nicht selten durch die Art der Vertragsabfassung über die wahre Höhe der Kreditkostenbelastung getäuscht. Straftatbestand.
Vorhergehender Fachbegriff: Kreditgewinnabgabe | Nächster Fachbegriff: Kreditinstitut
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|