Teil der normalen Ziehungsrechte der Mitglieder des Internationalen Währungsfonds (IWF), der über 25% der Quote eines Landes hinausgeht. Es lassen sich grundsätzlich vier Bereiche der Kredittranchen unterscheiden, je nach den Auflagen, die mit der Kreditgewährung verbunden sind (Konditionalität). Die normalen Ziehungsrechte und damit die Kredittranchen sind ausgeschöpft, wenn die Bestände des IWF in der Währung des betreffenden Schuldnerlandes 200% der Quote erreicht haben. Neben den normalen Ziehungsrechten sind in den 60er und 70er Jahren zahlreiche Sonderfazilitäten, insb. für die Entwicklungsländer entstanden.
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