Arbitrage, die sich durch Ausnutzung von Kursdifferenzen börsennotierter Güter ergibt.
Arbitrage, bei der die Preis-(Kurs-)Diffe-renz von börsennotierten Gütern (Wertpapiere, Devisen, Edelmetalle) zu Gewinn bringenden Geschäften ausgenutzt wird. Lässt sich immer dann mit Gewinn durchführen, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt zwischen örtlich getrennten Teilmärkten Bewertungsdifferenzen bestehen. Typisch sind Kursarbitragegeschäfte am Devisenmarkt - mit abnehmender Bedeutung -, wo nach der Anzahl der an einer Transaktion beteiligten Währungen zwischen Zweiwährungs-, Dreiecks- und Vielecksarbitrage unterschieden wird, und vor allem Wertpapier- und Deri-vatearbitragegeschäfte. Sind bei Banken Eigen(handels)ge-schäfte zur zusätzlichen Ertragserzielung.
Arbitrage, die sich aus der Ausnutzung von Kursdifferenzen börsennotierter Güter ergibt.
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